Dringlichkeitsantrag: Konzert „Sting“ 11. Juli 2020 in Würzburg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Schuchardt,

Argo Konzerte GmbH, ein in Würzburg ansässiger Konzertveranstalter von europäischem Rang, mit einem Umsatzvolumen von € 32.342.000,– in 2017, möchte am 11. Juli 2020 in Würzburg auf dem Residenzplatz ein Konzert mit „Sting“ veranstalten.

Die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung der Stadt Würzburg wurde mündlich abgelehnt, mit der Begründung: zur gleichen Zeit wird das Kilianifest stattfinden. Auf einen Beschluss des Stadtrats vom 14.02.2011 wurde verwiesen, dessen Intention eine Lockerung des damals bestehenden Verbots gleichlaufender Veranstaltungen zu Kiliani war. Damals waren nicht einmal Vereinsfeste erlaubt.

Am 14. Juli 2012 fand auf dem Residenzplatz ein Konzert von Elton John statt, was auf Grund der damaligen Beschlusslage auch nicht möglich gewesen wäre.

Ich beantrage, die Genehmigung der Stadt für das Konzert zu erteilen.

Würzburg ist eine weltoffene Stadt, mit vielen jungen und jung gebliebenen Bewohnern und einem weiten Einzugsgebiet. Es stände der Stadt gut an, diese herausragende Veranstaltung zu ermöglichen.

Die Dringlichkeit besteht darin, dass Argo unverzüglich buchen muss, „Sting“ wartet nicht auf Würzburg.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Graf
Mitglied des Stadtrats